SPD stellt Antrag zu Rimschweiler

Veröffentlicht am 16.08.2017 in Fraktion

Bereits am Montag hat die Zweibrücker SPD einen Antrag zur nächsten Sitzung des Stadtrates eingebracht, der sich mit dem Thema einer Satzung für Rimschweiler befasst:

 

Im Zusammenhang mit den aktuellen Diskussionen um den Beschluss einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB in der Gemarkung Rimschweiler möge die Verwaltung

  1. sämtliche (rechtlichen) Möglichkeiten, die der § 34 Abs. 4 BauGB bietet, die jeweiligen Wirkungen und Folgen sowie auch die Vor- und Nachteile (insbesondere für die Betroffenen Anlieger) – auch unter Zuhilfenahme der Expertise Dritter (beispielsweise der entsprechenden Abteilungen des Innenministeriums) – prüfen und
  2. diese Ergebnisse für Anlieger, Rat und Interessierte öffentlich in einer folgenden städtischen Gremiensitzung (Stadtrat oder Bau- und Umweltausschuss) ausführlich darlegen. Die Hinzuziehung eines neutralen, externen Sachverständigen soll geprüft werden.

Begründung:

Bereits im Februar 2016 hatte die SPD – damals im nicht-öffentlichen Teil – beantragt, die Möglichkeiten nach § 34 Abs. 4 BauGB darzustellen. Bezugnehmend auf diesen Antrag und die zwischenzeitlichen weiteren Entwicklungen und Diskussionen halten wir es erneut für sinnvoll und geboten, eine detaillierte, dieses Mal öffentliche Darstellung, auch der jeweiligen Vor- und Nachteile zu haben.

Insbesondere wollen wir dabei wissen und dargestellt haben:

  • Ist das Instrument einer Klarstellungssatzung überhaupt geeignet, den kritischen Sachverhalt (Erweiterung des Innenbereichs in den Außenbereich; Berücksichtigung des zwischenzeitliche ergangenen OVG-Urteils) zu lösen?
  • Wäre das Instrument einer Abrundungssatzung ein gangbarer Weg?
  • Welche Folgen resultieren daraus im Hinblick auf Sicherstellung der Erschließung, die nach dem Gesetz gefordert wird?
  • Können daraus für die betroffenen Anlieger Kosten entstehen?

Vor einer Entscheidung des Stadtrates sollte allen Beteiligten klar sein, ob und in wie weit die zu beschließenden Instrumente tatsächlich zu einer Lösung des Sachverhaltes beitragen und auch, welche Nachteile dadurch entstehen können, um nicht hinterher eine verschlimmerte Situation beklagen zu müssen.

Vor allem sollten dadurch auch den Anliegern die Optionen und eventuellen Konsequenzen klar sein und weitgehendes Einvernehmen erzielt sein. Nur so kann ein Beitrag zur Befriedung der Situation geleistet werden.

 

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