Schulsozialarbeit

Veröffentlicht am 14.01.2015 in Fraktion

Zum Doppelhaushaltsplan 2015/2016 hat die SPD Stadtratsfaktion unter anderem folgenden Antrag eingebracht: 

Schulsozialarbeit

Wir nehmen Bezug auf unseren Antrag vom 24.06.2014 zur Stadtratssitzung vom 24.07.2014:

Fortführung der Schulsozialarbeit

Der Bund hat die finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit mit Ablauf des Jahres 2013 eingestellt.

Zwar hat das Land Rheinland-Pfalz  im Doppelhaushalt 2014/2015 die Mittel  von 2,5 Mio. auf 5,5 Mio. aufgestockt. Dies reicht aber nicht, um den Wegfall der Bundesmittel auszugleichen.

Einige Kommunen in Rheinland-Pfalz wollen die Schulsozialarbeit dennoch fortführen.

Die Schulsozialarbeit nimmt einen wichtigen Stellenwert im schulischen Alltag ein. Die positiven Auswirkungen der Schulsozialarbeit sind unbestritten. Der Bedarf an Angeboten der Schulsozialarbeit nimmt zu.

Wir bitten daher die Verwaltung, sicherzustellen, dass eine soziale Betreuung in Form der Schulsozialarbeit an unseren Schulen weiter zur Verfügung gestellt wird.

Dabei ist uns bewusst, dass eine finanzielle Förderung der Schulsozialarbeit aus dem städtischen Haushalt eine freiwillige Leistung darstellen würde, die unter dem Vorbehalt der Genehmigung der ADD steht.

Wir fordern daher die Verwaltung auf, alle sich bietenden Finanzierungsmöglichkeiten und Lösungen zu prüfen, um eine Fortführung der Schulsozialarbeit zu gewährleisten.

 

 

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