Zu den aktuellen Rodungen im Stadtgebiet

Für den Bereich des ehemaligen Parkbrauerei-Geländes gibt es nach vielen Jahren endlich eine Perspektive zur Entwicklung des Areals, die eine enorme städtebauliche Aufwertung bedeuten wird. Gerade in diesem innenstadtnahen und auf der Sichtachse vom Herzogplatz her liegenden Bereich ist dies ein wichtiger Schritt. Die dafür vorgestellten Pläne begrüßen wir und freuen uns, dass es dafür einen Investor gibt.

Dass in diesem Zusammenhang dort auch Rodungsarbeiten notwendig werden, liegt in der Natur der Sache einer solch umfangreichen Baumaßnahme. Die Zuständigkeit für allenfalls notwendige Genehmigungen liegt hier im Übrigen nicht bei der Stadt bzw. in der Entscheidungskompetenz des Stadtrats.

Allerdings waren wir etwas überrascht, dass die jetzt durchgeführten Rodungsarbeiten offensichtlich umfangreicher durchgeführt wurden, als noch während der Begehung durch Mitglieder des Bauausschusses dargestellt. Dies wirft natürlich Fragen auf, zu deren Beantwortung in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses allerdings bereits einiges beigetragen wurde. Für weitere, darüber hinaus gehende Antworten vertrauen wir auf die Klärung durch die dafür zuständigen Stellen in Zusammenarbeit mit dem Investor.

Interessant erscheinen die nun vorgelegten Pläne für den oberen Bereich des Areals. Sie sind zwar insofern überraschend als dass erst vor kurzem eine Anpassung der Aufstellungsbeschlüsse erfolgte und davon dann noch keine Rede war, aber die Errichtung eines echten, auch begeh- und erlebbaren Parks wäre selbstverständlich eine Aufwertung. Die Vorstellung im Ausschuss überzeugte und weckt nun auch Erwartungen, die nicht enttäuscht werden dürfen.

Etwas verbesserungswürdig erscheint zumindest noch die Kommunikation, damit solche Irritationen bereits im Vorfeld vermieden werden könnten. Wir begrüßen aber ausdrücklich, die kurzfristig ermöglichte Sachverhaltsklärung durch Herrn Schenk im Ausschuss.

Zu den übrigen Maßnahmen des UBZ im Stadtgebiet, die derzeit alle in ein eng gesetztes Zeitfenster fallen, liegen uns derzeit keine weitergehenden Informationen vor. Der Verweis auf die Verkehrssicherungspflicht ist zunächst einmal aber nicht unbedeutend. Ob die Vorgehensweise verhältnismäßig war, lässt sich durch uns nicht beantworten, wir müssen hier – ebenso wie der UBZ selbst – auf die Einschätzung von Experten vertrauen. Wir werden den UBZ bitten, im Rahmen der nächsten anstehenden Gremiensitzungen (entweder Verwaltungsrat oder Bau- und Umweltausschuss) zu informieren und die Sachlage zu erläutern.

Auf die Plätze, fertig, los!

Bei der Kommunalwahl am 26. Mai entscheiden Sie über die Zusammensetzung des nächsten Zweibrücker Stadtrats.

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